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Haltestellenformular des RMV

Hier können Sie für die Fahrplanauskunft für mobilitätseingeschränkte Menschen Bus- und Straßenbahnhaltestellen beschreiben.

Das Formular bezieht sich nur auf einfache Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Größere Bahnhöfe werden durch den RMV erhoben, da bei diesen eine umfangreiche Erhebung von Bereichen, Fußwegen und Attribute notwendig ist, für die andere Erhebungstechniken nötig sind.

Um die Erhebung vor Ort zu erleichtern, können Sie sich auch dieses Haltestellenerfassungsformular des RMV (PDF, 111KB) herunterladen. Die ersten beiden Seiten listen alle Attribute auf, die Sie auch hier finden können. Die letzten beiden Seiten beschreiben die Attribute.

Alle Messwerte sind als cm-Werte anzugeben. Runden Sie Dezimalstellen bitte mathematisch auf oder ab (< x,5 abrunden; > x,5 aufrunden).

 

Wichtiger Hinweis
Erforderliche Daten
Diese Daten sind wichtig um die von Ihnen gemeldete Haltestelle eindeutig zuordnen zu können und Sie bei eventuellen Rückfragen kontaktieren zu können.
(Erforderlich)
(Erforderlich)
Bitte geben Sie hier den Namen der Bus- oder Straßenbahnhaltestelle ein.
(Erforderlich)
Bitte geben Sie alle der hier abfahrenden Linien an.
(Erforderlich)
Geben Sie bitte hier die Endhaltestelle aller oben angegebenen Bus- oder Straßenbahnlinie an.
Daten zu Haltestellen
Eine Haltestellen ist dann stufenfrei zugänglich, wenn der Warte- und der Einstiegsbereich vom Gehweg aus ohne Stufen erreichbar ist. Ein Höhenunterschied von mehr als 3 cm gilt als Stufe. (Für den Fall eines Einstiegs in Straßenmitte zu folgendes zu beachten: Beim Ein- und Aussteig ist meist ein Bordstein zu überqueren. Ist dieser Bordstein höher als 3 cm gilt er somit als Stufe.)


Bitte nur ausfüllen, sofern die vorherige Frage mit 'Nein' beantwortet wurde (falls die Haltestelle vom Gehweg aus nicht stufenfrei erreichbar ist). Ist mehr als eine Stufe zu überwinden, geben Sie dies bitte im unten angefügten Kommentarfeld an.
Diese Angabe dient der Beurteilung, ob genügend Platz vorhanden ist, um Rampen oder andere Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer an einer Haltestelle einsetzen zu können. Dafür wird von der Bussteig-/Bahnsteigkante ausgehend quer zur Fahrbahn eine freie Fläche von etwa 2,40 m Tiefe und von 1,50 m Breite benötigt. Vermessen Sie daher bitte im Einstiegsbereich die Wartefläche quer zur Fahrbahn. Beginnen Sie an der Bussteig-/Bahnsteigkante. Die vermessene Tiefe muss über 1,50 Breite gewährleistet sein.
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
- In der von Ihnen vermessenen Fläche dürfen keine Schilder, Abfalleimer, Pfosten oder ähnliche Möblierungen stehen. Die Fläche muss vollkommen leer sein.
- Der angrenzende Gehweg kann als öffentliche Fläche mitvermessen werden.
- Private Flächen (z.B. Hofeinfahrten) dürfen nicht vermessen werden.
Besonderheiten bei der Vermessung von Bussteigen: An reinen Bushaltestellen ist die tiefste Einstiegsstelle unabhängig von der eigentlichen Einstiegsstelle zu ermitteln. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Busfahrer diese Stelle in der Praxis auswählt, um zum Beispiel einem Rollstuhlfahrer den Ein- oder Ausstieg zu ermöglichen.
Die Bordsteinhöhe, Bussteighöhe bzw. Bahnsteighöhe (Straßenbahn) ist zwischen dem Straßenniveau und der Oberkante des Bordsteins, Bussteigs bzw. Bahnsteigs am Einstiegsbereich am Einstiegsbereich zu messen. Wenn diese Höhe stark schwankt, ist ein typischer Wert für die übliche Einstiegsstelle von Rollstuhlfahrern zu bestimmen. Dieser Wert dient zur Berechung der Reststufe beim Einstieg in das Fahrzeug.
Bei Haltestellen in der Straßenmitte liegt der eigentliche Warte- und Einstiegsbereich mit den Fahrplanaushängen mitten im Straßenraum. Um die Haltestelle zu erreichen, müssen die Fahrgäste die Fahrbahn überqueren. Trifft zumeist bei Straßenbahnen zu.


Bei diesen Haltestellen liegt der Wartebereich mit den Fahrplanaushängen am Straßenrand. Für den Ein- und Ausstieg müssen die Fahrgäste jedoch die Fahrbahn betreten. In der Regel ist diese Fahrbahn für die Zeit des Fahrgastwechsels durch eine Lichtsignalanlage für den übrigen Straßenverkehr gesperrt.


Ein befestigter Bodenbelag ist vorhanden, wenn der gesamte Haltestellen- und Wartebereich gepflastert (Kopfsteinpflaster, Gehwegplatten, Verbundsteine oder ähnliches), asphaltiert oder mit einer Betondecke versehen ist. Besteht die Oberfläche aber nur aus Schotter, Sand oder einem vergleichbaren Belag, so handelt es sich um einen unbefestigten Bodenbelag.


Leit- bzw. Warnstreifen sind Bestandteil der Gehwegoberfläche. Sie haben eine andere Oberflächenstruktur (z.B. Rillen oder Noppen) und Farbe als die umgebende Gehwegoberfläche und dienen als systematisch durchlaufende Bodenmarkierung Blinden und Sehbehinderten als taktile, visuelle und akustische Orientierungshilfe. Relevant sind Leitstreifen im Einstiegsbereich der Haltestelle.
Dynamische Fahrgastinformationen sind elektronisch gesteuerte Anzeigetafeln an den Haltestellen, die einen Überblick über die aktuellen Fahrten geben. In der Regel werden Echtzeit-Informationen gegeben. Diese informieren den Fahrgast über aktuelle Fahrplanänderungen wie Verspätungen, Ausfälle oder Gleisänderungen.
Der Wetterschutz kann in Form eines Wetterschutzhäuschens oder einer Überdachung ausgeführt sein. Ein Wetterschutz muss mindestens ein Dach aufweisen. Rücken- oder Seitenteile sind optional.


Überdachte und nicht-überdachte Sitzgelegenheiten im Haltestellenbereich. Es gelten nur jene Sitzgelegenheiten, die speziell für Fahrgäste installiert wurden (keine Mäuerchen etc.).
Hier können Sie ein Bild oder eine Skizze hochladen, um die Haltestelle einfacher beschreiben zu können. Die maximale Größe der Datei darf 3 Mb betragen.