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Fehlermeldeformular des RMV

Trotz unseres Bemühens eine fehlerfreie Auskunft anzubieten, kann es dennoch vorkommen, dass Daten fehlerhaft oder veraltet sind. Sollte Ihnen ein solcher Fehler begegnen, würden wir uns freuen, wenn Sie ihn uns mitteilen würden.

Erforderliche Daten
Diese Daten sind wichtig um die von Ihnen gemeldete Haltestelle eindeutig zuordnen zu können und Sie bei eventuellen Rückfragen kontaktieren zu können.
(Erforderlich)
(Erforderlich)
Bitte geben Sie hier den Namen der Bus- oder Straßenbahnhaltestelle ein.
(Erforderlich)
Erforderlich um die jeweilige Haltestelle (konkrete, eindeutige Abfahrstelle des Fahrzeugs) zu identifizieren. Bitte geben Sie eine der hier abfahrenden Linien an.
(Erforderlich)
Erforderlich um die jeweilige Haltestelle (konkrete, eindeutige Abfahrstelle des Fahrzeugs) zu identifizieren. Geben Sie bitte hier die Fahrtrichtung der oben angegebenen Bus- oder Straßenbahnlinie an.
Daten zu Haltestellen
Bei Haltestellen in der Straßenmitte liegt der eigentliche Warte- und Einstiegsbereich mit den Fahrplanaushängen mitten im Straßenraum. Um die Haltestelle zu erreichen, müssen die Fahrgäste die Fahrbahn überqueren.


Bei diesen Haltestellen liegt der Wartebereich mit den Fahrplanaushängen am Straßenrand. Für den Ein- und Ausstieg müssen die Fahrgäste jedoch die Fahrbahn betreten. In der Regel ist diese Fahrbahn für die Zeit des Fahrgastwechsels durch eine Lichtsignalanlage für den übrigen Straßenverkehr gesperrt.


Eine Haltestellen ist dann stufenfrei zugänglich, wenn der Warte- und der Einstiegsbereich vom Gehweg aus ohne Stufen erreichbar ist. Ein Höhenunterschied von mehr als 3 cm gilt als Stufe. (Für den Fall eines Einstiegs in Straßenmitte zu folgendes zu beachten: Beim Ein- und Aussteig ist meist ein Bordstein zu überqueren. Ist dieser Bordstein höher als 3 cm gilt er somit als Stufe.)


Dieses Attribut ist nur dann von Bedeutung, falls die Haltestelle vom Gehweg aus nicht stufenfrei erreichbar ist. Ist mehr als eine Stufe zu überwinden, geben Sie dies bitte im unten angefügten Kommentarfeld an.
Relevant ist die Breite des Einstiegsbereichs der Haltestelle quer zur Fahrtrichtung. Diese Angabe dient der Beurteilung, ob genügend Platz vorhanden ist, um Rampen oder andere Einstiegshilfen zum Beispiel für Rollstuhlfahrer einsetzen zu können. Die Breite des Einstiegsbereichs ist ab Bussteig-/Bahnsteigkante zu vermessen und muss über eine Länge von 1,50 m gewährleistet sein. Besonderheiten der Vermessung von Bussteigbreiten: An reinen Bushaltestellen ist die breiteste Einstiegsstelle unabhängig von der eigentlichen Einstiegsstelle zu ermitteln. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Busfahrer diese Stelle in der Praxis auswählt, um zum Beispiel einem Rollstuhlfahrer den Ein- oder Ausstieg zu ermöglichen.
Die Bordsteinhöhe, Bussteighöhe bzw. Bahnsteighöhe (Straßenbahn) ist zwischen dem Straßenniveau und der Oberkante des Bordsteins, Bussteigs bzw. Bahnsteigs am Einstiegsbereich am Einstiegsbereich zu messen. Wenn diese Höhe stark schwankt, ist ein typischer Wert für die übliche Einstiegsstelle von Rollstuhlfahrern zu bestimmen. Dieser Wert dient zur Berechung der Reststufe beim Einstieg in das Fahrzeug.
Ein befestigter Bodenbelag ist vorhanden, wenn der gesamte Haltestellen- und Wartebereich gepflastert (Kopfsteinpflaster, Gehwegplatten, Verbundsteine o. ä.), asphaltiert oder mit einer Betondecke versehen ist. Besteht die Oberfläche aber nur aus Schotter, Sand oder einem vergleichbaren Belag, so handelt es sich um einen unbefestigten Bodenbelag.


Leit- bzw. Warnstreifen sind Bestandteil der Gehwegoberfläche. Sie haben eine andere Oberflächenstruktur (z.B. Rillen oder Noppen) und Farbe als die umgebende Gehwegoberfläche und dienen als systematisch durchlaufende Bodenmarkierung Blinden und Sehbehinderten als taktile, visuelle und akustische Orientierungshilfe. Relevant sind Leitstreifen im Einstiegsbereich der Haltestelle.
Dynamische Fahrgastinformationen sind elektronisch gesteuerte Anzeigetafeln an den Haltestellen, die einen Überblick über die aktuellen Fahrten geben. In der Regel werden Echtzeit-Informationen gegeben. Diese informieren den Fahrgast über aktuelle Fahrplanänderungen wie Verspätungen, Ausfälle oder Gleisänderungen.
Der Wetterschutz kann in Form eines Wetterschutzhäuschens oder einer Überdachung ausgeführt sein. Ein Wetterschutz muss mindestens ein Dach aufweisen. Rücken- oder Seitenteile sind optional.


Überdachte und nicht-überdachte Sitzgelegenheiten im Haltestellenbereich. Es gelten nur jene Sitzgelegenheiten, die speziell für Fahrgäste installiert wurden (keine Mäuerchen etc.).